Die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier, einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank sowie gegen Unbekannt. Es geht dabei um den Verdacht auf Geldwäscherei im Umfeld der Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten. Das Strafverfahren wurde bereits am 14. Dezember 2016 eröffnet, wie die Behörde am Donnerstag einen Bericht der Zeitschrift «Bilanz» bestätigte.

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Die Ermittlungen erfolgen aufgrund von Erkenntnissen im Zusammenhang mit der von der Bundesanwaltschaft geführten Strafuntersuchung, bei der wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, mitunter gegen die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, ermittelt wird.

Verdacht auf organisatorische Mängel

Die Bundesanwaltschaft habe den Verdacht auf Mängel in der internen Organisation der Bank, aufgrund derer diese mögliche Straftaten nicht habe verhindern können, die momentan im Rahmen des usbekischen Falls untersucht würden. Es gelte die Unschuldsvermutung, heisst es weiter.

Das Schweizer Recht erlaubt die strafrechtliche Verfolgung eines Unternehmens, wenn ihm vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um Straftaten zu verhindern. Darunter fallen unter anderem Straftaten namentlich von natürlichen Personen in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption.

Ex-Präsidententochter im Zentrum

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2014 bekannt gegeben, dass sie gegen Gulnara Karimova, die älteste Tochter des früheren usbekischen Staatspräsidenten, wegen des Verdachts auf Geldwäscherei ermittle. Die ursprünglich gegen vier Personen aus ihrem Umfeld geführte Strafuntersuchung war im vorangegangenen Herbst auf sie selbst ausgeweitet worden.

Ende August 2013 hatte die Bundesanwaltschaft mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei und der Genfer Polizei die Villa Karimovas in Genf durchsuchen lassen, um weitere Beweismittel zu sichern. Karimova hatte zuvor als ständige Vertreterin Usbekistans bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf diplomatische Immunität besessen.

Ermittlungen auch in Schweden und Frankreich

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Juli 2012 aufgrund einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei eine Strafuntersuchung gegen die vier usbekischen Staatsangehörigen mit persönlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zur Präsidententochter eingeleitet. Zwei von ihnen waren im Sommer 2012 in Genf verhaftet und Mitte Oktober 2012 gegen Kaution wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Als mögliche Vortat zur Geldwäscherei galten mutmasslich unrechtmässige Vorgänge im usbekischen Telekommunikationsmarkt. Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der Bundesanwaltschaft seien damit zusammenhängende Vermögenswerte in der Schweiz gewesen. So wurden Vermögenswerte im Umfang von über 800 Millionen Schweizer Franken beschlagnahmt.

Der Fall hat auch eine internationale Dimension. So haben die schweizerischen Erkenntnisse gemäss Bundesanwaltschaft auch in Schweden und Frankreich Ermittlungen ausgelöst. Die schwedischen Strafverfolgungsbehörden haben darauf ein Korruptionsverfahren im Zusammenhang mit Akquisitionen einer schwedischen Firma auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt eröffnet.

(sda/gku/chb)