Die UBS hat in einem aufsehenerregenden Strafverfahren einen Sieg errungen. Die Berufungskammer des Schweizer Bundesstrafgerichts sprach die Schweizer Grossbank am Mittwoch in einem Fall rund um Geschäfte der 2023 übernommenen Credit Suisse mit einer bulgarischen Drogenbande frei. Vor zweieinhalb Jahren war die Strafkammer desselben Gerichts zum Schluss gekommen, dass es bei der Credit Suisse zu Mängeln gekommen sei, die einer inzwischen verstorbenen Mitarbeiterin Geldwäsche für die kriminelle Organisation ermöglicht hätten. Der Prozess galt als Testfall für ein härteres Vorgehen der Schweizer Justiz gegen die Banken.
Die Kundenberaterin war 2022 schuldig gesprochen worden, für die bulgarische Kokainhändlerbande von 2007 bis 2008 Geld gewaschen zu haben. 2023 starb sie. Angesichts ihres Todes sei es nicht möglich gewesen, die der Bank vorgeworfene Gesetzesverletzung zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen. Aus diesem Grund sei die Bank freigesprochen worden. Das Urteil der Berufungskammer ist nicht rechtskräftig. Nach Erhalt der vollständigen schriftlichen Begründung können die Parteien das Urteil beim obersten Schweizer Gericht, dem Bundesgericht, anfechten.
Die Bundesanwaltschaft erklärte, sie nehme das Urteil zur Kenntnis. Sobald es in schriftlicher Form vorliege, werde die Behörde das Urteil analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die UBS reagierte erfreut: «Wir begrüssen den Entscheid des Gerichts, UBS in dieser Sache freizusprechen, die mehr als 16 Jahre zurückliegt und mit der vormaligen Credit Suisse in Zusammenhang steht», erklärte der Konzern.
Die UBS hatte die Credit Suisse 2023 übernommen, nachdem eine Reihe von Skandalen, Fehlschlägen und Milliardenverlusten bei der Nummer zwei des Landes einen Bankensturm ausgelöst hatte. Seit der Übernahme bemüht sich die UBS, die Rechtsfälle der Credit Suisse abzuarbeiten. Der Bulgarien-Fall hatte dem Ruf des Instituts damals schweren Schaden zugefügt.
Die ehemalige Angestellte der Credit Suisse führte auf Anweisung der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge aus. Dies, obwohl dem Bundesstrafgericht zufolge konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten. Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.
Das Gericht stellte bei der Bank Mängel innerhalb der betreffenden Zeitspanne fest. Dies betreffe sowohl die Führung der Kundenbeziehungen mit den Kriminellen als auch die Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschebekämpfung.
(reuters/spi)