Das Bundesgericht hat die über vierjährigen Freiheitsstrafen für zwei Stiftungsräte beziehungsweise Geschäftsführer der liquidierten Zuger BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» bestätigt. Das Obergericht Zug hatte sie im Juli 2015 wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung schuldig gesprochen.
Unter der Ägide der beiden Verurteilten sind Vorsorgegelder von rund 34 Millionen Franken unrechtmässig verwendet worden. Sie bereicherten sich persönlich im Umfang von 1,8 Millionen beziehungsweise 900'000 Franken.
Auch Beschwerde abgewiesen
Dafür müssen sie nun Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten, respektive vier Jahren und vier Monaten absitzen. Das Bundesgericht hat in seinem publizierten Urteil die Entscheide des Obergerichts Zug bestätigt.
Zudem haben die Lausanner Richter eine Beschwerde der liquidierten Sammelstiftung abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Damit ist die Beschlagnahme von 2,3 Millionen Franken definitiv aufgehoben.
Das Geld stammt aus der Verwertung einer Liegenschaft, Parkplätzen und eines Grundstücks der First Swiss Immobilien AG, die ebenfalls auf Geheiss der Behörden aufgelöst worden ist.
Die Verpflichtungen des First Swiss Pension Fund hat der Sicherheitsfonds BVG übernommen. Ihm gegenüber haften die beiden Verurteilten, weitere sechs Stiftungsräte und die Revisionsstelle für die veruntreuten 34 Millionen Franken.
Langes Verfahren
Die Strafuntersuchung in diesem Fall wurde im August 2006, also vor rund zehn Jahren aufgenommen. Damals existierte der First Swiss Pension Fund seit erst zweieinhalb Jahren.
Weil die Sammelstiftung Ende 2005 trotz mehrfacher Aufforderungen keinen Vermögensnachweis und keine Jahresabrechnung vorlegen konnte, schalteten sich die Behörden ein.
In der Folge wurden die Stiftungsräte suspendiert und schliesslich abgesetzt. Die Sammelstiftung wurde liquidiert. (Urteile 6B_846/2015, 6B_908/2015 und 6B_928/2015 vom 31.03.2016)
(sda/chb)