Im Streit um die Zukunft des Baustoffherstellers Sika haben das Management und der Verwaltungsrat einen Etappensieg gegen die Erbenfamilie erzielt. Das Kantonsgericht Zug habe alle Anträge bezüglich Stimmrechtsbeschränkungen abgewiesen, teilte Sika am Montag mit.

Im Konflikt um den Verkauf der Kontrollmehrheit über Sika an die französische Saint-Gobain-Gruppe hatte der Verwaltungsrat unter anderem die Stimmrechte der Schenker-Winkler Holding (SWH) gestützt auf eine Vinkulierungsklausel in den Statuten auf 5 Prozent der Namenaktien beschränkt. Dagegen hat die Erbenfamilie, deren Sika-Anteile in der SWH gesammelt sind, beim Kantonsgericht Zug Beschwerde eingereicht.

Mit dieser Stimmrechtsbeschränkung wäre es der Erbenfamilie nun nicht mehr möglich, an einer Generalversammlung die Geschicke des Unternehmens im Alleingang zu bestimmen. Der Sika-Verwaltungsrat begrüsse den Entscheid und werde diesen im Detail analysieren, hiess es dazu im Communiqué weiter.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Summarisches Verfahren

Die SWH weist hingegen darauf hin, dass der Einzelrichter in einem summarischen Verfahren entschieden habe. Es handelte sich also nicht um ein ordentliches Verfahren. Er habe in diesem Zusammenhang geprüft, ob der SWH durch die Stimmrechtsbeschränkung ein «nicht leicht wieder gut zu machender Schaden» entstehe und dies verneint.

«Die Frage, ob der Verwaltungsrat der Sika berechtigt ist, das Stimmrecht der Gesuchstellerin im beabsichtigten Sinn einzuschränken, kann im vorliegenden summarischen Verfahren offenbleiben», zitiert die SWH aus dem öffentlich noch nicht zugänglichen Urteil.

Um allfällige Schäden abzuwenden stünden nun der SWH dem Richter zufolge mehrere Möglichkeiten offen. Er habe in seinem Urteil auf die Möglichkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Generalversammlung sowie einer Verantwortlichkeitsklage gegen Mitglieder des Sika-Verwaltungsrats und der Geschäftsführung verwiesen.

SWH steht zum Deal mit Saint-Gobain

Der vorliegende Entscheid des Einzelrichters beeinträchtigt die Gültigkeit des Vertrags zwischen SWH und Saint-Gobain nicht, so die Erbenfamilie weiter.

Auch Saint-Gobain hält an der geplanten Übernahme des Schweizer Rivalen Sika fest. Die Entscheidung des Kantonsgerichts Zug ändere nichts an den Grundlagen der Transaktion. Der Richter habe lediglich in einem summarischen Verfahren geurteilt und in der Frage keinen Grundsatzentscheid gefällt, betonte ein Firmensprecher. Der Fahrplan für die Akquisition bestehe weiter.

Die Sika-Gründerfamilie Burkard hatte im Dezember angekündigt, ihren Anteil an Sika für 2,75 Milliarden Franken an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 Prozent, aber einen Stimmenanteil von 52 Prozent. Um zu verhindern, dass die Familie den Verwaltungsrat mit neuen Vertretern besetzt und Saint-Gobain mit einem vergleichweise geringen Kapitaleinsatz die Kontrolle über Sika übernimmt, hatte Sika die Stimmrechte der Familie beschränkt. Dagegen gingen die Burkards gerichtlich vor und erlitten eine Schlappe.

(awp/reuters/ccr)