Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Ethical Coffee Company (ECC) gegen einen Harpunen-Mechanismus in den Nespresso-Maschinen von Nestlé abgewiesen. Es bestätigt damit das Urteil des Bundespatentgerichts in St. Gallen vom Juli 2016.
ECC klagte gegen Nestlé, DKB Household Switzerland und Eugster/Frismag, weil der Harpunen-Mechanismus Patentrechte von ECC verletze. Durch den Mechanismus können die mit den Nespresso-Maschinen kompatiblen ECC-Kapseln nicht verwendet werden.
Herstellungs- und Verkaufsverbot
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Beschwerde von ECC abgewiesen. Das begründete Urteil liegt noch nicht vor. Vor Bundesverwaltungsgericht hatte ECC ein Herstellungs- und Verkaufsverbot der Maschinen mit dem umstrittenen Harpunen-Mechanismus verlangt. Auch in Deutschland und Frankreich geht ECC gegen Nestlé beziehungsweise die Tochterfirmen vor.
ECC und Nestlé sind beide in der Schweiz ansässig. ECC wurde 2008 von Jean-Paul Gaillard gegründet, der vorher bei Nespresso tätig war. Der Streit um die Maschinen ist eine Fortsetzung des mehrjährigen Kapselstreits. (Urteil 4A_520/2016 vom 07.04.2017)
(sda/cfr)