Der Bundesrat will die Postfinance privatisieren. Welche anderen Unternehmen oder Institutionen haben auch noch den falschen Eigentümer?
Die 24 Kantonalbanken (KB) sind eine stille Macht im Land: Gut die Hälfte der Bevölkerung hat ein Konto bei einer Kantonalbank, ein Drittel aller Kundengelder und Hypotheken entfällt auf die Staatsinstitute.
Und auch für ihre Mehrheitseigner – die Kantone – sind die Geldhäuser ein wichtiger Ertragspfeiler: Gegen 1,8 Milliarden Franken schütteten die Kantonalbanken 2019 an die öffentliche Hand aus.
Für diesen Geldsegen geniessen sie einen besonderen Schutz: 21 der 24 verfügen über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Das bedeutet: Der jeweilige Kanton haftet bei einer Insolvenz für die Verbindlichkeiten seiner Bank gegenüber Gläubigern.
Samuel Rutz von der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse warnt: «Viele Kantonalbanken bergen aufgrund ihrer schieren Grösse ein enormes finanzielles Risiko für die Eignerkantone und damit letztlich für die Steuerzahlerin.» Gewisse KB wiesen Bilanzsummen auf, die das kantonale Bruttoinlandprodukt um ein Mehrfaches übersteigen.
Klumpenrisiken sprechen für Privatisierung
Für Rutz sprechen solche Klumpenrisiken klar für eine rasche Privatisierung der Staatsinstitute. Der Avenir-Suisse-Mann gibt sich allerdings keinen Illusionen hin: «Das Postfinance-Beispiel zeigt einmal mehr: In der Schweiz wird erst über Privatisierung nachgedacht, wenn ein Staatsbetrieb in der Krise ist.»
Die Kantonalbanken argumentieren damit, wie bedeutsam sie für die Lokalwirtschaft seien. Ein Argument, das für Rutz nicht verfängt: «Der Service public der KB ist in der heutigen Zeit bloss noch ein Feigenblatt. Auch eine private Genossenschaftsbank wie Raiffeisen ist in den Regionen stark verankert.»
Zwar sind die Kantone in den letzten Jahren teilweise dazu übergegangen, die wettbewerbsverzerrenden Effekte etwas abzumildern, indem sie sich für ihre Staatsgarantien von ihren Banken finanziell entschädigen lassen.
Kein überzeugendes Konzept, findet Rutz, da die Abgeltungen nicht risikogerecht ausgestaltet würden: «Statt sie als Sicherheitspuffer zurückzustellen, fliessen die Gelder in den ordentlichen Haushalt.»
(mil)
- Swisscom: Der Telekomkonzern bietet Dienstleistungen an, die gleichwertig von privaten Anbietern erbracht werden. Der an Swisscom vergebene Grundversorgungsauftrag bedingt keine Bundesmehrheit.
- Ruag International: Die zivile Auslandssparte des Schweizer Rüstungsbetriebs wurde bereits ausgelagert, gehört aber noch immer dem Staat. Für diese Eigentümerschaft gibt es keinen Grund mehr.