Der Bundesrat will die Postfinance privatisieren. Welche anderen Unternehmen oder Institutionen haben auch noch den falschen Eigentümer?
Der Stromkonzern BKW ist ein klassischer Zwitter. Börsenkotiert, aber mit einer Aktienmehrheit beim Kanton Bern. Grundversorger mit eigenen Stromnetzen, aber auch Stromhändler und Anbieter im freien Markt für Bau-, Ingenieur- und Gebäudetechnikdienstleistungen.
Diese Aktivitäten in zwei Welten sorgen immer wieder für Interessenkonflikte und in der Folge zu politischen Angriffen auf die BKW – vor allem aus dem Gewerbe. Mit ihrem Stromnetz ist die BKW als reguliertes Unternehmen in einem natürlichen Monopol unterwegs. Mit allem anderen gibt sie das dynamische Unternehmen im Markt. Das geht nicht lange gut.
Es wäre besser, die beiden Bereiche aufzutrennen: In einen Staatsbetrieb im Bereich des Netzbetriebs, wo es keinen Wettbewerb gibt und das Monopol die effizienteste Betriebsform darstellt – allfällige Gewinne sollten dabei investiert werden oder an die Kunden zurückfliessen.
BKW ist kein Einzelfall
Und in eine private, kommerzielle BKW, die als Publikumsgesellschaft am freien Markt mit Ingenieurdienstleistungen tätig sein kann, diese Expansionen aber nicht mehr mit Monopolgewinnen quersubventionieren kann.
Die BKW ist der Extrem-, aber kein Einzelfall.
In der Strombranche gibt es zahlreiche andere – oft staatliche – Regionalversorger, die ebenfalls mit Dienstleistungen am Markt tätig sind: etwa in der Telekommunikation (Glasfasernetze) oder der Elektrotechnik. Im Stromhandel sind sie zugleich Monopolisten in der Grundversorgung und Anbieter im freien Markt für Grosskunden.
Für eine Trennung plädiert auch Matthias Finger, emeritierter Professor der ETH Lausanne und Kenner des Strommarktes. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei es zwar verständlich, dass die BKW auch in privaten Märkten unterwegs sei.
«Aus volkswirtschaftlicher Optik wäre es aber besser, wenn sie das nicht täte», so Finger. Die Möglichkeit einer Quersubventionierung bestehe und stelle ein wettbewerbliches Problem dar. Mit einem Unbundling in zwei unabhängige Unternehmen könnte dieser Interessenkonflikt beseitigt werden.
- Die Post: Der Bundesbetrieb sollte sich auf den Service public, die Briefpost, beschränken. Paketlogistik, Bank, Dokumentenmanagement wie auch Postauto sind abzustossen.
- Meteo Schweiz: Der behördliche Wetterdienst sollte sein Messwesen für Drittanbieter öffnen und sich auf die Grundlagenforschung beschränken.