Die Rechtslage ist klar: Airlines müssen den Preis für einen annullierten Flug binnen sieben Tagen in voller Höhe zurückerstatten. So steht es in Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Daran hat auch das Coronavirus nichts geändert.
Die Realität jedoch ist eine andere. Da haben Reisende grosse Mühe, bei Flugausfällen eine Rückerstattung durchzusetzen. Denn viele Fluggesellschaften halten Kunden hin. «Mit ausgeklügelten Kommunikationsstrategien versuchen die Airlines, Zeit rauszuholen», sagt Simon Sommer, Jurist bei der Plattform Cancelled.ch, die Passagiere bei Entschädigungsforderungen unterstützt.