Seit bald 10 Jahren wirft der Basler-Bruno-Manser Fonds (BMF) der kanadischen Immobilienfirma Sakto Corporation vor, sie habe sich mit Geldwäsche an der Abholzung des Regenwalds in Malaysia bereichert.

Die Stiftung publizierte zahlreiche Artikel dazu, veröffentlichte ein Buch und organisierte viele Medienwirksame Protestaktionen. Letztes Jahr setzte Sakto zum Gegenangriff an und leitete rechtliche Schritte ein. Der Konzern liess verlauten, die Vorwürfe des Bruno-Manser-Fonds seien aus der Luft gegriffen und falsch. So seien die Vorwürfe des BMF nie durch Dritte bestätigt worden, schreibt Sakto.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Im ersten Schritt hatte Sakto vom Basler Zivilgericht verlangt, das Verfahren als dringlich einzustufen und damit zu verhindern, dass der BMF weiterhin Vorwürfe gegen Sakto verbreiten darf. Das Basler Zivilgericht hat diesen Antrag nun abgelehnt. Die Begründung: Die Kampagne der NGO laufe seit bald 10 Jahren. In dieser Zeit hätte Sakto genügend Zeit für ein ordentliches Verfahren gehabt.

Der Entscheid des Gerichts bedeutet, die Artikel des Fonds gegen Sakto dürfen vorerst Online bleiben und das entsprechende Buch weiterhin verkauft werden. Dieser Erfolg lohnt sich für die Basler NGO auch finanziell, Sakto muss 166’000 Franken als Entschädigung an den BMF bezahlen und dazu noch die Gerichtskosten von rund 20’000 Franken tragen.

Sakto strebt ordentliches Verfahren an

Trotz dem Entscheid des Zivilgerichts gegen Sakto geben die Kanadier nicht auf. Sie haben ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Thomas Weibel, Anwalt der Kanzlei Vischer, die Sakto vor Gericht vertritt, sagt:

«Wir arbeiten darauf hin, den guten Ruf der Kläger wiederherzustellen und der rufschädigenden Kampagne des BMF ein Ende zu setzen.»

Sakto verlangt in ihrer Zivilklage, dass sämtliche gemachten Anschuldigungen aus dem Internet entfernt werden und dem Bruno Manser Fonds verboten wird, weitere Vorwürfe an Sakto zu veröffentlichen. Zusätzlich fordert Sakto die Zahlung des sogenannten «Verletzungsgewinns». Der BMF müsste also möglicherweise Spendeneinnahmen an Sakto zurückzahlen, die als Folge von Protestaktionen gegen den Konzern generiert wurden.

Bruno-Manser-Fonds gibt sich kämpferisch

Dass das Basler Zivilgericht den Antrag auf Dringlichkeit abgelehnt hat, sei ein grosser Erfolg. Entsprechend gut gerüstet sieht sich Lukas Straumann, Geschäftsleiter des BMF. Er hält an den Vorwürfen an den Kanadischen Konzern fest und gibt sich siegessicher: «Das ordentliche Verfahren ist für Sakto ein Risiko. Sakto muss nun Beweise liefern und kann nicht mehr nur behaupten, dass unsere Darstellungen erfunden sind.»

In den nächsten Monaten werden sich die beiden Parteien wohl erneut vor dem Basler Zivilgericht treffen.