Das Urteil des Bundesgerichts ist für das Zürcher Obergericht ein Desaster. Faktisch wird dessen Argumentation und Urteil in Bausch und Bogen verworfen. Dabei erwähnt das oberste Gericht in seinem Diktum mehrfach den Begriff des Beschleunigungsgebots. Das besagt, dass Gerichte gehalten sind, Urteile zügig voranzutreiben. Das ist aber im Fall des Bezirksgerichts keinesfalls gegeben, denn dieses hatte es sich zu einfach gemacht und pauschal von einer «mangelhaften Anklage» gesprochen und das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft «zur Verbesserung» zurückgewiesen. Nun aber muss das Obergericht nachsitzen und nachbessern.
Dem Beschleunigungsgebot, das auch fürs Obergericht gilt, wurde damit nicht entsprochen. Ohnehin ist die Causa Vincenz et al. eine Belastung für die Beschuldigten. Wir erinnern uns: 2018 sassen Vincenz und Stocker wochenlang in Untersuchungshaft, schliesslich erging 2022 ein erstinstanzliches Urteil durch das Bezirksgericht, das vom Obergericht kurzerhand abserviert wurde. Die so provozierte mehrjährige Verzögerung durch die ungenügende Arbeit des Obergerichts wird spätestens vor Bundesgericht zugunsten der Angeklagten in Rechnung gestellt; schon heute ist absehbar, dass Vincenz kaum für fast vier Jahre hinter Gitter wandern wird. Womöglich kommt er sogar mit einer bedingten Strafe weg, was wohl das Ziel seines Anwaltes ist. Vincenz wird demnächst 69 Jahre alt, bis das letztinstanzliche Urteil ergeht, dürfte der ehemalige Raiffeisen-Chef 75-jährig sein. So lange bleiben seine Konti blockiert. Und er in seinem Handeln massiv eingeschränkt. Zu verdanken hat er diese lange Frist auch dem Obergericht von Zürich.