Wer sich mit Uhren beschäftigt, kennt die Geschichte in- und auswendig: Wer eine der besonders begehrten Modelle von Rolex kaufen will, geht in eine Boutique und lässt sich in einer Warteliste eintragen. Doch dort versauern die Käufer und Käuferinnen in spe. Nur wer dem Händler andere Uhren als die ersehnte Rolex abkauft – oder vielleicht ein Schmuckstück –, hat überhaupt Chancen, auf der Warteliste nach vorne zu rücken. Wer keine Produkte kauft, die er gar nicht haben will, wird ewig auf der Warteliste bleiben.

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Ähnlich ist es bei Hermès. Wer sich eine Birkin leisten will, braucht nicht bloss 10’000, 100’000 oder noch mehr Franken. Sondern eine History. Denn Normalsterblichen gibt das französische Unternehmen nur die Chance, eine Birkin zu kaufen, wenn sie zuvor schon Gürtel, andere Handtaschen, Modeartikel oder Seidentücher gekauft haben.

Die Chance, eine Birkin oder eine Daytona zu kaufen, muss man sich erkaufen

Kurz: Eine Birkin muss man sich – wie eine Daytona – verdienen. Oder besser: Das Objekt der Begierde bekommen nur Menschen, die zuvor schon zehntausende von Franken bei Hermès oder beim Rolex-Händler investiert haben.

Offiziell sind diese Praktiken natürlich nicht, faktisch aber fest etabliert. Und genau sie sind nun Gegenstand eines Prozesses in den USA. Zwei Kläger behaupten in dem Verfahren gegen Hermès, das Unternehmen verstosse damit gegen das amerikanische Kartellrecht. Und sie wollen, dass sich ihnen weitere Kläger anschliessen; der Prozess würde sich dann zu einer Sammelklage ausweiten.

Fakt ist: Birkin-Taschen können weder auf der Hermès-Website noch in den Geschäften erworben werden. Das Verkaufspersonal zeigt sie nur in privaten Räumen. Und nur ausgewählten «Käufern, die als würdig erachtet werden», so die Kläger Tina Cavalleri und Mark Glinoga. Sie behaupten, dies sei eine unfaire Geschäftspraxis für ein öffentliches Geschäft und ein Verstoss gegen das Kartellrecht.

Hermès hat bislang keine Stellungnahme abgegeben. Gegenüber «Business of Fashion» sagte Hermès-Chef Axel Dumas letztes Jahr, dass sein Unternehmen «den Verkauf bestimmter Produkte als Bedingung für den Kauf anderer» verbiete. Man sei da sehr «strikt». Er räumt jedoch gleichzeitig ein, dass Hermès seine Boutiquen dazu anhalte, die Käufer zu überprüfen und die besonders begehrten Handtaschen nur «echten» Kunden zu verkaufen. Dumas erklärte dies damit, die stark zunehmenden Wiederverkaufsaktivitäten einzudämmen.

Cavalleri sagte, sie habe Tausende von Dollar bei Hermès ausgegeben und sei gezwungen worden, «Zusatzprodukte zu kaufen, um Zugang zu einer Birkin-Tasche zu erhalten». Sie behauptet weiter, dass sie im September 2022 nicht in der Lage gewesen sei, eine Birkin zu kaufen, und ihr von Hermès gesagt worden sei, dass die Taschen an «Kunden verkauft werden, die unser Geschäft immer unterstützt haben». Mark Glinoga wiederum sagt, er habe «mehrere Versuche unternommen, eine Birkin-Tasche zu kaufen, aber mir wurde jedes Mal gesagt, dass ich andere Artikel und Accessoires kaufen müsse».

Ausserdem wird Hermès vorgeworfen, die Vergütungen für die Ladenmitarbeitenden so zu gestalten, dass die als rechtswidrig bezeichnete Praxis, den Kauf von Birkin-Taschen an andere Produkte zu koppeln, verstärkt werde. Der Klage zufolge erhalten die Mitarbeitenden keine Provision für Birkin-Taschen, wohl aber für andere, weniger teure Hermès-Produkte.

Die Kläger fordern eine nicht näher bezifferte Entschädigung und Schadensersatz sowie eine Anordnung, die Hermès dazu verpflichtet, die Verkaufspraktiken zu ändern.

Im Genfer Rolex-Hauptquartier wird der Prozess genau verfolgt

Noch steht das Verfahren gegen Hermès ganz am Anfang. Es dürfte sich – sofern den zwei Klägern nicht der Schnauf ausgeht – Jahre hinziehen. Klar aber ist: Im Genfer Rolex-Hauptquartier wird man den juristischen Schlagabtausch sehr genau verfolgen.

(mit Material von Bloomberg)