BILANZ: Frau Leutenegger, jede fünfte börsenkotierte Firma in der Schweiz wird mit einem Doppelmandat geführt. Sie wollen das per Gesetz verbieten?
Susanne Leutenegger Oberholzer: Die Trennung der beiden Funktionen CEO und VR-Präsident sichert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und Führung. Eine gesetzliche Regelung sollte deshalb vom Verbot des Doppelmandats ausgehen und Ausnahmen nur befristet und in vor der Generalversammlung begründeten Fällen zulassen.
Manager wie Peter Brabeck oder Daniel Vasella müssten in Zukunft als Gesetzesbrecher behandelt werden?
Nein, wieso? Ich gehe davon aus, dass geänderte gesetzliche Vorschriften auch von Spitzenmanagern beachtet werden. Mit Übergangsfristen können die nötigen organisatorischen Änderungen problemlos eingeführt werden.
Es gibt bis heute keine Studie, die beweist, dass sich der Börsenkurs von Firmen mit Doppelmandat schlechter entwickelt. Wäre das nicht die minimale Voraussetzung für ein solches Verbot?
Mit Studien können Sie immer beweisen, was Sie als Annahme vorweg eingegeben haben. Das Verbot des Doppelmandats ist einer der zentralen Punkte der Corporate Governance. Es bringt eine Stärkung von Checks and Balances und damit der langfristigen Sicherung der Unternehmung.
Nochmals: Sie können Ihre Argumentation empirisch nicht unterlegen.
Ihre Frage nach der empirischen Untermauerung impliziert eine Korrelation, die in etwa so schlüssig wäre wie die offenbar empirisch untermauerte «Erkenntnis» in der letzten BILANZ, wonach Golfer die besseren Manager sind.
Sie selber argumentieren doch damit, dass eine Trennung im Interesse der Aktionäre sei. Somit bleibt das eine Vermutung?
Eine geordnete Unternehmensführung ist im langfristigen Interesse der Aktionäre, der Arbeitsplätze und des Standorts. Dazu braucht und hat es in allen Industrieländern gesetzliche Regelungen.
Niemand ist gezwungen, Aktien einer Firma mit Doppelmandat zu kaufen. Folglich braucht es dazu auch keine Gesetze.
Die Mehrheit der Bevölkerung besitzt zwar nicht direkt, dafür aber indirekt Aktien. So über das Obligatorium der zweiten Säule oder via AHV. Folglich besteht ein klarer Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers – das im Übrigen auch aus längerfristigen Standortinteressen. Der auch durch Missbräuche von Managern mitiniziierte Börsencrash hat der Wirtschaft sehr geschadet.
Zeigt nicht das Beispiel von Nestlé, dass die Aktionäre sehr wohl Druck ausüben können?
Peter Brabeck hat sein Doppelmandat ja weiterhin.
Wenn es Ihnen um die Aktionärsrechte wirklich ernst wäre, so müssten Sie den Hebel bei den Aktien ansetzen, die gar keine Stimmrechte haben, wie zum Beispiel bei Roche.
Es gibt eine breite Palette von Regulierungen, welche die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre stärken.
Ihre Vorstösse wecken den Verdacht, dass Sie aus dem ungeschickten Verhalten der Nestlé-Führung politisches Kapital zu schlagen versuchen.
Die meisten Vorstösse zur Stärkung der Aktionärsdemokratie wurden nach der grossen Unternehmenskrise wie bei Swissair und der Explosion der Kaderlöhne eingereicht und stammen aus dem Jahr 2001. Das Parlament hat bereits Forderungen wie «mehr Schutz für Minderheitsaktionäre» unterstützt. Es ist nun an Bundesrat Christoph Blocher, endlich zu handeln.
Wenn sich die Politik zu stark in die Unternehmensführung einmischt, so werden viele Publikumsgesellschaften mit einem Going-private reagieren. Ist das in Ihrem Interesse?
Die Regelungen sind nötig für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Das sind nicht nur Publikumsgesellschaften und Gesellschaften mit ausstehenden Anleihensobligationen, sondern auch Unternehmen, die den KMU-Level überschreiten. Auch bei nicht kotierten Unternehmungen braucht es einen stärkeren Minderheitenschutz.
Könnten Sie sich vorstellen, dass eine übermässige Regulierung den Wirtschaftsstandort Schweiz benachteiligen würde?
Im Gegenteil. Auch bei der Forderung nach mehr Transparenz der Managerlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen wurde mit der Abwanderung gedroht. Hier gehen die geplanten Schweizer Bestimmungen weniger weit als in anderen vergleichbaren Ländern.
Susanne Leutenegger Oberholzer (56) ist SP-Nationalrätin des Kantons Baselland. In ihrer Partei ist die Ökonomin und Juristin zuständig für die Erarbeitung eines neuen Wirtschaftskonzepts.