Auf der Bündner Jagd wird doch keine Promillegrenze wie im Strassenverkehr eingeführt. Die Mehrheit des Kantonsparlaments lehnte die Einführung von Alkoholgrenzwerten ab und liess die Regierung ins Leere laufen. Am Montag hatte der Bündner Grosse Rat noch Eintreten auf die Revisionsvorlage der Regierung zum kantonalen Jagdgesetz signalisiert. Graubünden wäre der erste Kanton gewesen mit Alkoholgrenzwerten im Jagdgesetz.
Die entsprechenden Gesetzesartikel überstanden jedoch am Dienstag die Detailberatung nicht. Sie wurden mit 85 zu 26 Stimmen aus der Vorlage hinaus spediert. Eine Kommissionsminderheit hatte sich mit Vehemenz gegen die Aufnahme der Gesetzesbestimmungen zum Thema Alkohol gewehrt. «Die Bündner Jagd hat kein Alkoholproblem», sagte der Sprecher der Kommissionsminderheit. Bis anhin sei bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Die neuen Bestimmungen seien «völlig unverhältnismässig».
Jägerfreundliche Bestimmungen
Ein anderer Grossrat sagte, die Bestimmungen über den Alkoholmissbrauch seien realitätsfremd. Die ganze Jägerschaft werde unter Generalverdacht gestellt. Regierungsrat Mario Cavigelli verteidigte die Vorlage, welche konkret einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille als Grenzwert aufführt. Der Wert entspreche zwar jenem im Strassenverkehr, die Sanktionen bei Verstössen seien bei den Jägern aber weitaus milder. Es gebe nur eine Busse sowie allenfalls einen bedingten Entzug des Patents.
Der Regierungsrat stand auf verlorenen Posten. Das Parlament zeigte sich nicht nur bei der Alkoholfrage freundlich zu den Jägern, sondern auch bei den Gebühren für die dreiwöchige Patentjagd im September. Die Patentgebühren für Einheimische wurden nicht wie von der Regierung vorgeschlagen von 697 Franken auf 800, sondern auf nur 750 Franken angehoben.
(sda/gku)