Elon Musk hat Zwillinge mit einer Mitarbeiterin – in der Schweiz wäre das eine überraschende, aber durchaus mögliche Situation. In den USA hingegen ein Fall fürs Gericht. Denn dort ist es üblich, dass grosse US-Unternehmen – wie ebenjene von Musk – klare Regeln bezüglich Liebesbeziehungen haben: Bei den meisten besteht ein Verbot über zwei Hierarchiestufen.
Bittere Erfahrungen mit diesem Verbot machte der damalige Chef von McDonald’s, Steve Easterbrook. Im November 2019 wurde bekannt, dass er mit einer Mitarbeiterin ein Verhältnis hatte – eine grobe Verfehlung nach dem Verhaltenskodex von McDonald’s. In der Folge musste er das Unternehmen verlassen.
Keine Regeln, aber Leitfäden
In der Schweiz wäre ein solches Szenario nicht möglich. So sagte Susanne Achermann im Februar gegenüber der «Handelszeitung»: «Per se sind Paarbeziehungen Privatsache.» Dieses Credo zieht sich durch alle Schweizer Verhaltenskodexe. Was existiere, seien Handlungsleitfäden oder Weisungen, an denen sich Mitarbeitende orientieren können.
Dabei verwies die HR-Expertin auf stark regulierte Unternehmen, in denen Liebesbeziehungen mit Abhängigkeiten aus Compliance-Sicht ein Tabu seien, beispielsweise bei Banken oder Versicherungen. Entsprechend unterlägen die Angestellten Mitteilungspflichten. Sie werden aufgefordert, Beziehungen offenzulegen. Würden sie bei einer solchen Aufforderung Falschaussagen treffen, machten sich die Angestellten strafbar.
Austausch geheimer Informationen
Eine solche Regelung kennt die USA nicht. Der Grund für das strikte Liebesbeziehungsverbot liegt darin, dass ein potenzieller Austausch geheimer Informationen stattfinden könnte.
Diese Thematik hat im Falle von Musk und Shivon Zilis – der Mutter der Zwillinge – ihre Berechtigung und wird auch weiter untersucht werden. Denn Musk und Zilis arbeiteten bereits beim Startup Neuralink zusammen.
Noch pikanter wird die Situation laut dem «Business Insider» jedoch angesichts der Tatsache, dass Zilis als Kandidatin für die Leitung von Twitter nach der Übernahme gehandelt wird – was die Zusammenarbeit mit Musk stark steigern würde.
Arbeitsvertrag regelt Geheimhaltung
In der Schweiz ist man sich solcher Situationen durchaus bewusst. Als Antwort gilt aber laut Susanne Achermann, dass bereits der Arbeitsvertrag diesbezüglich ausschlaggebend sei.
«Genauso wie beispielsweise der Arzt der Schweigepflicht unterliegt, gibt es für weitere Berufsgruppen vertrauliche Informationen, die strenger Verschwiegenheit unterliegen.»
Entsprechend weisen Arbeitsverträge Klauseln hinsichtlich Geheimhaltung auf. Sie gehen aber noch weiter und umfassen Konkurrenzverbote, die inhaltlich, zeitlich und geografisch präzise sein müssen. Denn: «Diese Geheimhaltung gilt für die Mitarbeitenden – auch nach Firmenaustritt.»
In der Schweiz gilt daher der risikobasierte Ansatz: Erst wenn eine Partnerin oder ein Partner der anderen Hälfte geheime Informationen anvertraut, macht sie oder er sich strafbar.