Definition
Die Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) mit Sitz in Washington kontrolliert in den USA den Wertpapierhandel. Sie wurde gemäss dem Securities Act von 1933 gegründet und ist unabhängig und überparteilich
Hintergrund
Die fünf Kommissare der Securities and Exchange Commission werden vom Präsidenten der USA mit dem Einverständnis des Senats für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Die Securities and Exchange Commission teilt sich in fünf Bereiche auf: Trading and Markets, Enforcement und Risk, Corporation Finance, Strategy and Financial Innovation sowie Investment Management. Die Regulierungsbehörde SEC ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Diese können unter anderem folgende Aufgaben umfassen: Lizenzierung sowie Regulierung aller US-Börsen, Broker, Händler sowie jedes börsennotierten Unternehmens. Alle Unternehmen, die Zugang zum US-amerikanischen Kapitalmarkt möchten, müssen sich bei der Securities and Exchange Commission registrieren lassen. Nur wenn die SEC ihre Zustimmung gibt, kann sich ein Unternehmen an den US-Börsen listen lassen. Bei der Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel müssen strenge Offenlegungsvorschriften der Securities and Exchange Commission beachtet werden. So sind Unternehmen, die Wertpapiere in den Börsenhandel gegeben haben, verpflichtet, vierteljährlich bzw. jährlich bei der SEC Angaben zur Geschäftslage abzugeben. Diese Angaben werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zusammen mit dem FASB (Financial Accounting Standards Board) publiziert die SEC dazu unter anderem die notwendigen Rechnungslegungsvorschriften sowie jeweiligen Interpretationen. Die Regulierungsbehörde SEC unterstützt damit die Transparenz in der Öffentlichkeit. So sollen Banken und Wertpapieremittenten möglichst viele Informationen publizieren. Die Securities and Exchange Commission überwacht die Börsen auch hinsichtlich Insiderhandel und Preismanipulationen. Bei grösseren Verletzungen der Regularien muss die Securities and Exchange Commission eine strafrechtliche Verfolgung unterstützen bzw. sichern.