Definition
Mit dem Begriff SEPA (englisch Single Euro Payments Area, „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) ist die Standardisierung bargeldloser Zahlungen gemeint. Der SEPA-Raum in Europa umfasst 34 Länder. Dazu zählt auch die Schweiz.
Hintergrund
Der Kerngedanke des SEPA-Systems war, einen Euro-Zahlungsraum zu etablieren, der nicht nur den nationalen Zahlungsverkehr der einzelnen Länder, sondern auch den grenzüberschreitenden Austausch effizient abwickeln kann. Das Konzept für diese SEPA-Überweisungen und –Lastschriften wurden unter anderem von der European Payments Council (EPC) entwickelt. Seit 2006 gehört auch die Schweiz zu den SEPA-Mitgliedsländern. Das heißt konkret: Seit 2008 können Überweisungen und seit Ende 2009 auch Lastschriften nach den standardisierten SEPA-Verfahren getätigt werden. Bislang kamen für eine Überweisung von Zürich nach Bern das Schweizer Überweisungsverfahren und für Transaktionen zwischen Bern und Paris die EU-Standardüberweisung zur Anwendung. Mit den SEPA-Regelungen wird dies überflüssig, es kann für beide Transaktionen das gleiche Zahlungssystem bzw. Zahlungsformular verwendet werden. Das heisst, für die gesamten Abläufe wurden die Auftragserteilung, die Formatierung der Überweisung, die Darstellung der Bankverbindung, die Kontodaten sowie die Abwicklung der Überweisung vereinheitlicht.
Voraussetzungen
Alle Banken und Institute, die an SEPA partizipieren wollen, müssen eine Vereinbarung unterschreiben und dem EPC verbindlich erklären, dass sie die SEPA-Regelwerke akzeptieren. Darüber hinaus muss jedes Mitgliedsland der EPC ein Rechtsgutachten vorlegen, das bescheinigt, dass die Bank oder das Institut alle Voraussetzungen für das SEPA-Verfahren erfüllen kann. Daher müssen sich auch die Schweizer Finanzinstitute – wenn sie Euro-Zahlungen abwickeln - an die im Euro-Zahlungsraum geltenden Auflagen halten. Das bedeutet, dass sie zwar an die EPC-Regularien gebunden sind, jedoch nicht an die EU-Verordnungen und EU–Richtlinien. Damit gilt für die Schweizer Finanzinstitute zum Beispiel nicht die EU-Preisverordnung von 2009 oder die PSD. Die SIX Interbank Clearing unterstützt als National Adherence Support Organisation (NASO) die Schweizer Finanzinstitute hinsichtlich administrativer Fragen und begleitet den Anmeldeprozess.