«Nicht auf dem Buckel der Frau». Wenn meine Wahrnehmung nicht täuscht, ist dieser Slogan beim Abstimmungskampf zur AHV-Revision etwas in den Hintergrund geraten. Das mag damit zusammenhängen, dass die Fakten zu offensichtlich sind, die diese Aussage entkräften. Einige der Fakten habe ich vor zwei Wochen im Gopfried Stutz aufgezählt.
Dazu gehört, dass wir am 25. September 2022 gleichzeitig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte abstimmen. Sie spült mehr in die AHV-Kasse, als mit der Anpassung des AHV-Rentenalters eingespart wird. Dieser Fakt ist so etwas wie ein Story-Killer.
Gewerkschaftspräsident: AHV nicht in Schieflage
Gemäss Finanzperspektiven der AHV wird das Umlageergebnis ab 2025 wieder negativ sein. Das heisst, ab diesem Jahr wird sie mehr ausgeben als einnehmen, sofern wir nicht Gegensteuer geben. Im Jahr 2032 soll das Defizit 4,7 Milliarden Franken betragen. Die kumulierten Ergebnisse zwischen 2023 und 2032 dürften zu einer Finanzierungslücke von fast 16 Milliarden Franken führen. Das sind die offiziellen Prognosen.
Prognosen taugen wenig als Streitobjekt
Stimmen die überhaupt? Niemand weiss es, weder SP-Bundesrat Alain Berset noch der ehemalige SP-Nationalrat und heutige Amtsdirektor Stéphane Rossini und schon gar nicht SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, der den Gewerkschaftsbund präsidiert und angeblich Bundesrat werden möchte.
Es ist müssig, über Prognosen zu streiten. Je besser die Konjunktur, desto höher die Lohnsumme, desto höher auch die AHV-Beiträge. Oder will jemand erwarten, die Leute im BSV könnten erraten, welche Renditen der AHV-Fonds in den Jahren 2025 bis 2035 erwirtschaften wird?
Frauenprivileg dürfte verfassungswidrig sein
Wenn aber Befürworter der AHV-Revision sagen, das Frauenrentenalter müsse erhöht werden, weil sonst der AHV das Geld ausgehe, so ist das mehr als ungeschickt. Kein Wunder, dass viele Frauen und Männer diese Argumentation nicht goutieren. Dabei geht es doch um etwas anderes: Wir sprechen von Gleichberechtigung, und wir sprechen von Emanzipation. Die ganz grosse Mehrheit in unserem Land, Frauen und Männer, befürworten beides. Das Frauenprivileg, das zu seiner Zeit berechtigt gewesen sein mag, ist es heute nicht mehr. Es dürfte sogar verfassungswidrig sein.
Nur dass wir halt in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen und somit Bundesgesetze nicht immer mit der Bundesverfassung im Einklang stehen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Dieser Artikel ist erstmals erschienen im Blick vom 13. August 2022 unter dem Titel «Das Frauenprivileg passt nicht zur Gleichberechtigung» in der Rubrik Gopfried Stutz