Bis jetzt waren hierzulande Insekten als Lebensmittel nicht zugelassen. Nun hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für den Handel und Verkauf von Insekten. Geregelt ist das in einem Teil des neuen Schweizer Lebensmittelrechts.
Dieser Wechsel fördert laut dem Bundesrat die Innovation: Neue Produkte kommen schneller auf den Markt, und administrative Hürden fallen weg. Zudem gleiche die Schweiz ihre Regelungen jenen der EU an, was Handelshemmnisse abbaue. Damit schaffe das neue Recht verschiedene Vorteile für Gewerbe und Handel.
Bessere Deklaration
Von einer klareren Deklaration von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen würden auch die Konsumentinnen und Konsumentinnen profitieren, schreibt der Bundesrat. Bei vorverpackten Lebensmitteln zum Beispiel werden die Nährwerte angegeben, bei Fleisch und Fisch ist die genaue Herkunft deklariert. Zudem werden bei Lebensmitteln im Offenverkauf Allergene besser angegeben.
Das alles soll auch für den Onlinehandel gelten. Im Netz müssen gemäss dem neuen Recht «alle relevanten Informationen» zur Verfügung stehen. Neue Regeln gelten auch für Kosmetika und weiteren Gebrauchsgegenständen: Gezielte Rückrufe werden möglich, weil die einzelnen Produkte besser rückverfolgt werden können – so wie heute schon bei den Lebensmitteln.
Coop lanciert Insekten-Bruger
Für die Änderung engagiert hat sich unter anderem der Lebensmittelgigant Coop. Der Detailhändler hat am Freitag auch gleich angekündigt, im nächsten Frühjahr erste Produkte auf Insektenbasis anzubieten, darunter etwa Burger oder Hackbällchen.
«Gleich mehrere Gründe sprechen für Insekten als Lebensmittel», schreibt Coop in einem Communiqué. Insekten würden gut schmecken und vielfältige Geschmacksnoten auf den Tisch bringen. «Wüstenheuschrecken erinnern an den Geschmack von Poulet und Mehlwürmer haben ein eher nussiges Aroma», so Coop. Ausserdem seien Insekten gesund und nachhaltig. «Die Zucht braucht sehr wenig Wasser und Futter und Insekten produzieren auch wenig Treibhausgase», heisst es in der Medienmitteilung.
(sda/ise/mbü)