Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen, die auf einen nachhaltigeren Energieverbrauch setzen, müssen ziemlich viel Geld in die Hand nehmen. Für eine Erdwärmepumpe und eine Solaranlage, wie sie heute oft im Doppelpaket installiert werden, ist ein sechsstelliger Betrag zu budgetieren.

Die Kosten allein für eine Erdwärmepumpe (thermische Leistung: 15 Kilowatt) betragen 50'000 bis 65'000 Franken, für eine Luftwärmepumpe sind es 30'000 bis 45'000 Franken. Günstiger wird es allenfalls mit einer Holzfeuerung (25'000 bis 40'000 Franken). Doch den bescheideneren Anlagekosten stehen höhere Betriebskosten gegenüber.

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Ob sich für den nachhaltigen Heizungsersatz die Hypothek aufstocken lässt oder ob dafür Eigenmittel eingesetzt werden sollen, hängt von der Gesamtbelastung der Immobilie ab. Eine gewisse Unterstützung bieten in dieser Situation die zahlreichen Förderprogramme von Bund und Kantonen.

«Für energetische Sanierungen hat der Bund über das Gebäudeprogramm den Kantonen beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt.»

Die Fördersumme schwankt je nach Art und Standort des Vorhabens und dem dafür zur Verfügung stehenden Fördertopf. Je nachdem kann sie 5 bis 20 Prozent der total eingesetzten Mittel ausmachen.

Schweizer Förderdschungel

Bauherren, die alle Möglichkeiten ausschöpfen möchten, müssen sich zuerst durch ein wahres Dickicht kämpfen. Geht es bei einem Projekt explizit um saubere Heizungen beziehungsweise Wärme, empfiehlt sich als Orientierungshilfe das Portal Energiefranken.ch. Ein Tool listet hier sämtliche Fördermöglichkeiten für jeden Ort in der Schweiz auf.

Der Bauherr findet so leicht heraus, welche Förderprogramme und -stellen für sein Projekt überhaupt infrage kommen. Für energetische Sanierungen hat der Bund über das Gebäudeprogramm den Kantonen beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt. Projekte zur Reduzierung des Energieverbrauchs und des CO₂-Ausstosses fördern die Kantone folglich nach ähnlichem Muster, aber mit unterschiedlich hohen Beiträgen.

«Beim Ersatz der Heizung durch eine ebenso leistungsfähige Erdwärmepumpe kann der Hausbesitzer mit einer Unterstützung von total 8700 Franken rechnen.»

Grundsätzlich förderungsberechtigt sind über das Gebäudeprogramm Verbesserungen der Wärmedämmung sowie der Ersatz fossiler (Gas- und Öl-) und elektrischer Heizungen durch Heizsysteme aus erneuerbaren Energien wie etwa Erd- und Umgebungswärme, Pellets und Solarwärme.

Im Kanton Aargau zum Beispiel läuft seit März 2021 das «Förderprogramm Energie». Eine Luftwärmepumpe, die eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, erhält vom Staat einen Sockelbeitrag von 4000 Franken plus 80 Franken pro Kilowatt thermische Leistung. Bei einer 15-kW-Luftwärmepumpe für ein durchschnittlich grosses Einfamilienhaus gibt es also total 5200 Franken.

Zürich im Schnitt

Beim Ersatz der Heizung durch eine ebenso leistungsfähige Erdwärmepumpe kann der Hausbesitzer mit einer Unterstützung von total 8700 Franken rechnen (6000 Franken Sockel- plus 2700 Franken Leistungsbeitrag). Ebenfalls 8700 Franken fliessen, wenn die Wärme aus einer thermischen Solaranlage bezogen wird. Bei einer automatischen Holzfeuerung hingegen sind es bloss 3750 Franken.

Ein Extrazuschlag winkt, wenn beim Heizungsersatz zusätzlich ein Verteilsystem (3500 Franken für Wasser, 1600 Franken für Wärme) installiert werden muss. Wer im Aargau über die kantonale Förderung hinaus auf weitere Unterstützung hofft, wird hier an die Gemeinden, an Energieversorger sowie an private Institutionen wie Firmen und Stiftungen verwiesen.

«Heizungen in Neubauten: In diesem Segment haben sich Wärmepumpen schon länger als umweltfreundliche und wirtschaftlichste Lösung etabliert.»

Der Kanton hilft dem Bauherrn, bei der Projekteingabe abzuklären, ob er tatsächlich weitere Förderung beanspruchen kann. Grosszügiger als der Aargau sind die Kantone Basel-Stadt (11 750 Franken für eine Luftwärmepumpe), Wallis (9000 Franken), Zug und Baselland (je 8500 Franken), geiziger die Kantone Schwyz (2500 Franken), St. Gallen (2800 Franken), Obwalden und Uri (je 3000 Franken).

Zürich liegt mit einer Subvention von 5600 Franken für eine 15-kW-Luftwärmepumpe im guten schweizerischen Durchschnitt. Bei einer Erdwärmepumpe zahlt Zürich 11 600 Franken. Vergleichsweise grosszügig ist der Kanton auch beim Dämmen (je nach Wandbereich 40 bis 70 Franken pro Quadratmeter).

Die Förderung von Wärme und Heizungen beschränkt sich explizit auf Ersatzanlagen. Davon ausgenommen sind Heizungen in Neubauten: In diesem Segment haben sich Wärmepumpen schon länger als umweltfreundliche und wirtschaftlichste Lösung etabliert.

Solarstrom und Steuern

Einfach und übersichtlicher präsentiert sich das Panorama der Förderprogramme bei Photovoltaikanlagen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Solarmodule auf einem bestehenden Bau oder einem Neubau installiert werden. Die für die Schweiz zuständige Förderstelle ist Pronovo, bei der jede Bauherrin die Förderung von kleineren Anlagen (kleiner als 100 kWp) nach erfolgter Inbetriebnahme beantragen kann.

Bei Anlagen dieser Grösse wird die Vergütung nicht nur nach installierter Leistung, sondern auch nach Neigungswinkel und Bauart (angebaut/integriert/freistehend) bemessen. Die kleinen Anlagen erhalten von Pronovo eine Einmalvergütung (Kleiv) – bei einer Leistung von 15 kWp sind das aktuell 6050 Franken. Neben dem Bund, der hinter Pronovo steht, fördern gewisse Kantone, Gemeinden und Stromversorger den Bau von Photovoltaikanlagen zusätzlich.

«Die Investitionen in energetische Sanierungen und Solaranlagen können von den direkten Bundessteuern und vielerorts auch von den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden.»

Kantone tun dies häufig, indem sie für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien einen Zusatzbeitrag ausrichten. Dieser kann sich je nach Projektgrösse auf 100 bis 1500 Franken belaufen. Und sie beteiligen sich an Zertifizierungskosten, so etwa bei einem Minergie-P-Projekt. Auch die intelligente Steuerung von kombinierten hausinternen Heiz- und Stromsystemen unterstützen viele Kantone.

Die Investitionen in energetische Sanierungen und Solaranlagen können von den direkten Bundessteuern und vielerorts auch von den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden. Wo dies noch nicht der Fall ist, wird die Praxis demnächst geändert. Der Kanton Luzern etwa will diese Steuererleichterung am 1. Januar einführen.

Zudem sind in vielen Kantonen kleine Solaranlagen (kleiner als 30 kWp) von der Mehrwertsteuer befreit, und gewisse Banken geben bei energetischen Sanierungen günstigere Hypozinsen.