Definition
Die deutsche betriebswirtschaftliche Begriff Gewinn- und Verlustrechnung (abgekürzt GuV) wird in der Schweiz als eine Erfolgsrechnung bezeichnet. Die Erfolgsrechnung ermittelt den Gewinn einer Periode und ist neben der Bilanz ein wuchtiger Teil des Jahresabschlusses bzw. des externen Rechnungswesens.
Hintergrund
Jedes Unternehmen ist bestrebt, Güter und Dienstleistungen mit Gewinn zu verkaufen. Durch die Erstellung und den Verkauf dieser Produkte bzw. Dienstleistungen entstehen für das Unternehmen Aufwendungen und Erträge. Das heißt, für jede Produktion dieser Güter und Dienstleistungen sind Arbeitskräfte und Anlagen bzw. Maschinen etc. erforderlich. Somit entstehen unter anderem Lohnzahlungen, Materialverbrauch, Abnützung von Anlagen und Kosten für den Mietzins. Ein solcher Wertverzehr wird in der Buchhaltung als Aufwand bezeichnet. Durch den Verkauf von Produkten entsteht wiederum Umsatz bzw. ein Wertzuwachs, der auch Ertrag genannt wird. Aufwendungen und Erträge werden in der Erfolgsrechnung gegenüber gestellt, um daraus den Erfolg (Gewinn oder Verlust) der Periode zu errechnen. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so liegt ein Gewinn vor, im anderen Falle entsteht ein Verlust. Die Erfolgsrechnung weist somit die Art, Höhe und Quellen des Erfolges aus finanzieller bzw. buchhalterischer Perspektive aus. Das heißt, die Erfolgsrechnung berücksichtigt alle erfolgsrelevanten Daten einer Rechnungsperiode. Wobei die Daten des internen Rechnungswesens (Kosten- und Leistungsrechnung), die den Gewinn oder Verlust hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Kennzahlen erarbeitet, unberücksichtigt bleiben.